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Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“ schützt Jugendliche zu wenig

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- Die Missbrauchsbeauftragte hat recht: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ reicht nicht zum Schutz von Jugendlichen vor sexueller Gewalt.
- Aber eine Strafrechtsreform ist schwierig.
- Weitere Entwicklungen und Stellungnahmen im Tagesverlauf.
Die Missbrauchsbeauftragte hat recht: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ reicht nicht zum Schutz von Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Aber eine Strafrechtsreform ist schwierig.
Die Entwicklungen rund um dieses Thema werden fortlaufend beobachtet. Entsprechende Stellungnahmen und offizielle Mitteilungen der beteiligten Institutionen fließen direkt in die fortlaufende Berichterstattung ein.
Dieser Artikel ist eine eigenständige redaktionelle Kurzzusammenfassung der Redaktion von nachrichten.me. Die zugrundeliegenden Recherchen und die exklusive Berichterstattung stammen von FAZ. Für den vollständigen Text und Hintergrundberichte verweisen wir direkt auf das Originalmedium.