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Papst Leo XIV.: Nicht wählen gegangen – trotzdem entgeht er Geldstrafe

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- hat sich dem Gesetz widersetzt: Zu einer Wahl in Peru erschien das Kirchenoberhaupt nicht.
- Warum er dort überhaupt hätte auftauchen sollen und wieso sein Fehlen folgenlos bleibt.
- Weitere Entwicklungen und Stellungnahmen im Tagesverlauf.
Papst Leo XIV. hat sich dem Gesetz widersetzt: Zu einer Wahl in Peru erschien das Kirchenoberhaupt nicht. Warum er dort überhaupt hätte auftauchen sollen und wieso sein Fehlen folgenlos bleibt.
Die Entwicklungen rund um dieses Thema werden fortlaufend beobachtet. Entsprechende Stellungnahmen und offizielle Mitteilungen der beteiligten Institutionen fließen direkt in die fortlaufende Berichterstattung ein.
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