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Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig

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- Die Bundesnetzagentur wollte die Deutsche Bahn verpflichten, ihrer Konkurrenz auf besonders lukrativen Strecken mehr Platz einzuräumen.
- Doch eine entsprechende Wettbewerbsklausel wurde nun für rechtswidrig erklärt.
- Weitere Entwicklungen und Stellungnahmen im Tagesverlauf.
Die Bundesnetzagentur wollte die Deutsche Bahn verpflichten, ihrer Konkurrenz auf besonders lukrativen Strecken mehr Platz einzuräumen. Doch eine entsprechende Wettbewerbsklausel wurde nun für rechtswidrig erklärt.
Die Entwicklungen rund um dieses Thema werden fortlaufend beobachtet. Entsprechende Stellungnahmen und offizielle Mitteilungen der beteiligten Institutionen fließen direkt in die fortlaufende Berichterstattung ein.
Dieser Artikel ist eine eigenständige redaktionelle Kurzzusammenfassung der Redaktion von nachrichten.me. Die zugrundeliegenden Recherchen und die exklusive Berichterstattung stammen von Tagesschau. Für den vollständigen Text und Hintergrundberichte verweisen wir direkt auf das Originalmedium.