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Flugausfälle: EU regelt Erstattung bei Buchung über Drittanbieter

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- In Zukunft müssen auch Drittanbieter die Kosten für die Buchung eines Fluges erstatten, wenn dieser ausfällt.
- Das hat das EU-Parlament beschlossen.
- Außerdem soll es ein einheitliches Erstattungsformular für so gut wie alle Transportmittel geben.
In Zukunft müssen auch Drittanbieter die Kosten für die Buchung eines Fluges erstatten, wenn dieser ausfällt. Das hat das EU-Parlament beschlossen. Außerdem soll es ein einheitliches Erstattungsformular für so gut wie alle Transportmittel geben.
Die Entwicklungen rund um dieses Thema werden fortlaufend beobachtet. Entsprechende Stellungnahmen und offizielle Mitteilungen der beteiligten Institutionen fließen direkt in die fortlaufende Berichterstattung ein.
Dieser Artikel ist eine eigenständige redaktionelle Kurzzusammenfassung der Redaktion von nachrichten.me. Die zugrundeliegenden Recherchen und die exklusive Berichterstattung stammen von Tagesschau. Für den vollständigen Text und Hintergrundberichte verweisen wir direkt auf das Originalmedium.